Kronen

Definition

Kann ein Zahn auf Grund seines hohen Zerstörungsgrades oder seiner gesamten Fragilität nicht mehr durch eine Füllung, ein Inlay oder eine Teilkrone wiederhergestellt werden, ist die Versorgung mit einer Krone erforderlich.

Befestigung einer KroneKronen können ebenso eine Schutz-, Befestigungs- oder kosmetische Funktion haben. Künstliche Kronen überdecken kappenartig einen vorher unter lokaler Betäubung entsprechend beschliffenen Zahn. Auf dieser so genannten Zahnpräparation wird im Labor die Krone gefertigt. Zwischenzeitlich wird der Zahnstumpf durch eine aus Kunststoff oder Metall geformte provisorische Versorgung geschützt. Um eine harmonische Form, richtige Größe, Passgenauigkeit und Funktion der prothetischen Arbeit zu gewährleisten, sind bis zur Fertigstellung mehrere Abformungen der Zähne notwendig. Hierbei sind Genauigkeiten in der Größenordnung zwischen 20-50 Mikrometern erzielbar. Die fertige Krone wird dann nach Kontrolle der Ästhetik und Passgenauigkeit auf dem Zahnstumpf mit feinstkörnigem Zahnzement befestigt. Diese Verbindung ist so stark haftend, dass eine Abnahme der Krone ohne Zerstörung dieser nahezu unmöglich ist.

Die Wahl bezüglich des Materials, aus dem die Krone gefertigt werden soll, ist immer individuell zu entscheiden. Grundsätzlich müssen die für Kronen oder Brücken verwendeten Stoffe eine hohe physikalische Festigkeit, dabei aber eine gute Bearbeitungsfähigkeit besitzen.

Metalle:

aus ihnen wird die ganze Krone gefertigt oder der Unterbau, auf dem dann die zahnfarbenen Kunststoff- bzw. Keramik-Verblendungen aufgebracht werden.

  • Hochgoldhaltige Legierungen
  • Nicht-Edelmetall-Legierungen
  • Palladium-Legierungen
  • Titan

Keramik:

wird meist als Verblendungsmaterial eingesetzt, findet aber auch als reinkeramische Krone im Frontzahnbereich Anwendung. Die Fixierung einer solchen Krone auf dem Zahnstumpf erfolgt nicht mit Zement, sondern mit Kunststoff. Keramik bewirkt durch ihr mögliches Farbenspiel, ihren Grad an Lichtflexion und ihre filigranen Formbarkeit eine fast perfekte Imitation der natürlichen Zahnkrone.

Prognose

Bei prothetischen Arbeiten kann von einer normalen Haltbarkeit zwischen 5-10 Jahren ausgegangen werden. Häufig ergeben sich auch weitaus längere Tragezeiten, in seltenen Fällen kommt es zu früheren Komplikationen.

Teilkronen

Ist ein Zahn nur halbseitig zerstört, so besteht die Möglichkeit eine Dreiviertelkrone anzufertigen. Meist wird sich für dieses die Zahnsubstanz schonendere, jedoch etwas aufwendigere Beschleifen entschieden, wenn die äußere, sichtbare Seite des Zahnes noch erhaltenswürdig ist. In der Vorgehensweise beim Anfertigen dieser speziellen Krone und den möglichen zu verwendenden Materialien besteht kein Unterschied zu einer Vollkrone.

Kosten - Festzuschüsse

Diese Zuschüsse beziehen sich auf einfache Kronen im Rahmen der Kassenregelleistung, also Stahlkronen (kein Gold) ggf. mit einfacher wangenseitiger Verblendung.

Befund Festzuschüsse in Euro
Ohne Bonus Mit Bonus Doppelter Fest-
zuschuss
20% 30%
1. Erhaltungswürdiger Zahn
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-
möglichkeit, je Zahn
115,27 138,32 149,85 230,54
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und / oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 129,36 155,23 168,17 258,72
1.3. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentions-
möglichkeit im Verblendbereich (15–25 und 34–44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)
41,85 50,22 54,41 83,70
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungs-
verfahren, je Zahn
24,92 29,90 32,40 49,84
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 75,93 91,12 98,71 151,86

Der Zahnarzt ist ein edler Mensch, er baut uns gold'ne Brücken.
Er setzt uns gold'ne Kronen auf und duldet keine Lücken.
Max Böhm