Home > Therapie > konstruktive Phase > Funktionsanalyse

Funktionsanalyse für ein optimales Behandlungsergebnis

Die Funktionsanalyse ist eine neue Methode der zahnmedizinischen und kieferorthopädischen Befunderhebung, Behandlungsvorbereitung und Therapiekontrolle, bei der präzise Werte über die Lage Ihrer Kiefer im Schädel, über die Bewegung der Kiefergelenke und die Stellung Ihrer Zähne zueinander erhoben werden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Denn nur präzise erfasste Daten ermöglichen eine analytisch exakte Bewertung der individuellen Mund- und Kiefersituation. Die Ergebnisse der klinischen und instrumentellen Funktionsanalyse sollen den von Ihnen und mir angestrebten Behandlungserfolg optimieren. Darüber hinaus ist es aufgrund der ermittelten anatomischen Gegebenheiten möglich, eventuellen Belastungsschäden, z.B. Spätschäden in den Kiefergelenken, vorzubeugen.

Funktionsanalyse beim Zahnarzt
 
Akute Beschwerden wie Kiefergelenksbeschwerden und Muskel- oder Gesichtsschmerzen können z. B. durch Fehlbelastungen der Zähne und der Muskulatur entstehen. Hier hilft die Funktionsanalyse, die Ursachen dieser Beschwerden zu finden. Entsprechend der Untersuchungsergebnisse kann dann die notwendige Therapie (Behandlung) eingeleitet werden. So kann in vielen Fällen mit Aufbisshilfen oder Okklussionsschienen Abhilfe geschaffen werden.
 
Die Anwendung der Funktionsanalyse bewährt sich bei:

  • Restaurativen Maßnahmen
    - Zahnaufbauten, Kronen, Brücken, Prothesen
     
  • Erkrankungen der Kiefergelenke
    - Gelenkgeräusche (Reiben oder Knacken)
    - Schmerzen
    - Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten
     
  • Erkrankungen der Kaumuskulatur
    - Verspannungen, Schmerzen
     
  • Parodontalerkrankungen mit Fehlbelastungen
    - zur Herstellung von Aufbissschienen
     
  • Umfangreicher kieferorthopädischer Behandlung
    - zur Herstellung eines Positioners

Die komplizierten Zusammenhänge des gesamten Mund- und Gesichtsbereiches einschließlich der damit verbundenen Muskelgruppen erfordern ein hohes Maß an Fachwissen. Diese Spezialkenntnisse biete ich Ihnen an, um für Sie ein Optimum bei Ihrer Behandlung zu erreichen.

Funktionsstatus und Rechtssicherheit

Verpflichtung des Zahnarztes zur Funktionsanalyse

Wichtig ist es auf die Rechtssituation hinzuweisen, das heißt auf die Verpflichtung des Zahnarztes, in bestimmten Fällen einer prothetischen Behandlung funktionsanalytische Maßnahmen vorzuschalten. Dies im Gegensatz zum GKV-Leistungskatalog, der gerade bei der Funktionsanalyse den zahnmedizinischen State of the Art völlig außen vor lässt. Das bedeutet im Klartext, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Patienten aus monetären Gründen die Untersuchung verweigern wird. Deshalb ist folgende Pressemitteilung der DGZMK vom 11. November 2004 von allerhöchstem Interesse: »... So hat die DGZMK im dritten Quartal 2003 die Indikationen für die Erhebung einer Funktionsanalyse neu definiert. Sie muss demnach bereits bei >Verdacht auf das Vorliegen funktionell bedingter Zahn-, Kiefergelenk- und Muskelerkrankungen< vor einer Behandlung durchgeführt werden. Es gibt Gerichtsurteile, in welchen eindeutig dargelegt wurde, dass ein fehlender Funktionsstatus vor prothetischer Behandlung entgegen den Regeln der zahnärztlichen Heilkunst ein grober Behandlungsfehler ist (AZ: OLG Schleswig-Holstein 4U 145/91 vom 13.10.1993). Ein weiteres Urteil geht von der Verpflichtung des Zahnarztes aus, auf die Notwendigkeit einer Funktionsanalyse hinzuweisen, selbst wenn die Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Sofern sich der Patient für eine reine Kassenleistung entscheidet, muss der Behandler die Versorgung ablehnen (LG Braunschweig AZ: 2S 916/00 vom 02.05.2001).

Brot: Wenn ich Sie wäre...
 
Analytics-Skript